Anträge & Anfragen

24.01.2021, 03:23 Uhr | Alzey-Worms
 
Antrag: Weiterleitung der Corona-Soforthilfe des Landes an die kreisangehörigen Kommunen
Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, dass der Kreisausschuss über die Weiterleitung eines Teiles der Corona-Soforthilfe des Landes in Form eines Pauschalbetrages pro Einwohner an die Verbandsgemeinden/Stadt Alzey im Landkreis Alzey-Worms berät und einen Empfehlungsbeschluss für den Kreistag beschließt.
Alzey-Worms - Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Kreishaushalt des Landkreises wurde unter anderem darüber diskutiert, dass ein Teil der Corona-Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz an die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet werden soll.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte u.a. dem Landkreis Alzey-Worms als finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung der Corona Pandemie eine sogenannte Corona-Soforthilfe in Höhe von 3,2 Millionen € zur Verfügung gestellt.
 
Bereits im vergangenen Jahr wurde darüber diskutiert, dass ein Teil dieses Betrages an die Verbandsgemeinden und die Stadt Alzey weitergeleitet wird, damit diese ihre Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie damit finanzieren können. Die Verbandsgemeinden sollen einen Teil dieses Pauschalbetrages an die verbandsangehörigen Gemeinden weiterleiten.
Nachdem der Landkreis zunächst die Corona-Soforthilfe in Höhe von 3,2 Millionen € überhaupt nicht an die kreisangehörigen Gemeinden weiterleiten wollte, teilte die Kreisverwaltung Ende vergangenen Jahres den Verbandsgemeinden/der Stadt Alzey mit, dass die konkret angefallenen Ausgaben in Bezug auf die Corona-Pandemie von der Kreisverwaltung auf Nachweis erstattet werden.
 
Diese Änderung der Vorgehensweise kam erst zustande, nachdem das Innenministerium mitgeteilt hatte, dass eine Weiterleitung der einmaligen Corona-Soforthilfe in Höhe von 25 € je Einwohner an die Landkreise an die kreisangehörigen Gemeinden möglich ist. Dies bestätigte Innenstaatssekretär Randolf Stich in der Landtags Drucksache 17/12160.
Die Vorlage von Einzelnachweisen bedeutet, dass die Verbandsgemeindeverwaltungen/Stadtverwaltung Alzey jede einzelne Rechnung, welche einen Corona-Bezug hat, heraussuchen und der Kreisverwaltung einzeln vorlegen müssen. Zum einen bedeutet dies einen großen bürokratischen Aufwand und zum anderen ist damit zwangsweise eine Ungleichbehandlung verbunden. Jede Verwaltung legt den Maßstab, was aufgrund der Corona-Pandemie an zusätzlichen Ausgaben entstanden sind und was bei der Kreisverwaltung eingereicht werden kann, anders aus.
Zu ergänzen ist, dass der Landkreis nach unseren Informationen keine Einzelnachweise gegenüber dem Land einreichen muss. Falls dies nicht der Fall sein sollte, bitten wir um Übersendung des entsprechenden Bewilligungsbescheides, in dem der Einzelnachweis ggü. dem Land gefordert wird.
 
Damit hier eine Gleichbehandlung aller kreisangehörigen Gemeinden möglich ist, beantragen wir, dass der Kreisausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag fassen soll, in dem er einen Pauschalbetrag pro Einwohner festlegt, welcher an die kreisangehörigen Gemeinden weitergeleitet werden soll. Diese pauschale Weiterleitung haben die meisten Landkreise in Rheinland-Pfalz beschlossen, so beispielsweise der Landkreis Kaiserslautern oder der Landkreis Mainz-Bingen. Der Pauschalbetrag pro Einwohner soll an die Stadt Alzey und die Verbandsgemeinden ausgezahlt werden, welche einen Teilbetrag dann an die verbandsangehörigen Gemeinden weiterleiten sollen.
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