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07.10.2022, 21:21 Uhr | Alzey-Worms
 
Resolution der CDU Alzey-Worms zur Grundsteuerreform
 Abgabe der Grundsteuerbewertung muss einfacher werden
Alzey-Worms -

Die Mitgliederversammlung des CDU-Kreisverbandes Alzey-Worms hat auf ihrem Kreisparteitag am 07. Oktober 2022 in Gau-Bickelheim folgende Resolution einstimmig beschlossen:

 

Zur Ermittlung der Grundsteuer wurden bislang Grundstücksbewertungen aus den sechziger Jahren herangezogen, in den neuen Bundesländern stammen die Grundstücksbewertungen sogar aus den dreißiger Jahren.

Zweifellos haben die Bewertungen aus den sechziger oder sogar aus den dreißiger Jahren jeden Bezug zur Realität verloren, und deshalb begrüßt es der CDU–Kreisverband Alzey–Worms ausdrücklich, dass durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Finanzbehörden verpflichtet wurden, aktuelle Bewertungen zur Ermittlung der Grundsteuer heranzuziehen. Jedoch sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, sich die erforderlichen Informationen über den Grundbesitz zu verschaffen und anzugeben.

 

Dies ist mit sehr hohen, oft unzumutbaren Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden, ganz besonders dann, wenn verlangt wird, dass die Angaben in digitalisierter Form anzugeben sind. Für Bürgerinnen und Bürger ohne profunde Computerkenntnisse ist das schlichtweg unmöglich.

 

Es hat sich herausgestellt, dass die erforderlichen Kenntnisse auch ohne diese schwerwiegenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger bei den Finanzämtern vorhanden sind.

 

Der CDU–Kreisverband Alzey–Worms lehnt die enormen bürokratischen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger entschieden ab und fordert, dass die Finanzämter auf ihr eigenes vorhandenes Wissen zurückgreifen.

Wenn die Finanzämter mehr Daten einfügen oder vorgeben, wird die Bearbeitung für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich vereinfacht. Die Abgabe muss darüber hinaus mit den bereits eingefügten Daten in analoger als auch digitaler Form möglich sein.